Der Anpassungslehrgang gleicht Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der deutschen aus, während Sie bereits bezahlt in Ihrem Beruf arbeiten. Für Arbeitgeber gibt es Förderung und Lohnkostenzuschüsse.
Auch für Physiotherapeuten und Pflegefachkräfte, gemeinsam mit Partnerschulen
Der Anpassungslehrgang ist eine praktische Tätigkeit unter Anleitung in einer Praxis, Klinik oder Reha-Einrichtung, ergänzt um theoretischen Unterricht an einer staatlich anerkannten Ergotherapieschule. Inhalt und Dauer legt die Landesbehörde im Defizitbescheid fest, bezogen auf die Fachgebiete, in denen Ihre Ausbildung Unterschiede zeigt. Üblich sind sechs bis zwölf Monate, gesetzlich zulässig sind bis zu drei Jahre.
Der Lehrgang endet mit einem Abschlussgespräch, keine Prüfung im klassischen Sinn. Das macht ihn für viele Bewerberinnen und Bewerber zum sichereren Weg als die Kenntnisprüfung, vor allem bei noch unsicherem Fachdeutsch.

| Thema | So ist es in der Praxis |
|---|---|
| Grundlage | Defizitbescheid der Landesbehörde mit Angabe der Fachgebiete und der Dauer |
| Aufenthalt | Visum nach § 16d AufenthG (Anerkennung einer Berufsqualifikation) oder Fachkraft-Visum nach § 18a/18b nach Erlaubnis; beschleunigt über § 81a |
| Vergütung | Anstellung als „Ergotherapeut in Anerkennung“, meist 2.300 bis 2.800 € brutto, in Kliniken nach Tarif |
| Theorie | Unterricht an einer Ergotherapieschule, oft als Blockwochen; Schulgebühren teilweise förderbar |
| Abschluss | Bescheinigung der Einrichtung und Schule, danach Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
Anpassungslehrgänge werden in Deutschland gezielt gefördert, weil sie Fachkräfte dauerhaft in den Arbeitsmarkt bringen. Die wichtigsten Instrumente, jeweils mit Entscheidung durch die Agentur für Arbeit oder die zuständige Stelle im Einzelfall:
Übernimmt die Kosten des theoretischen Teils bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern, teils auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Antrag über die Agentur für Arbeit am Arbeitsort.
Zuschuss zum Gehalt für Beschäftigte, die während der Arbeitszeit an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen. Für Praxen und kleine Einrichtungen sind die Fördersätze höher als für Großbetriebe.
Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, wenn die Einarbeitung anfangs Minderleistung bedeutet: bis zu 50 Prozent des Gehalts für bis zu zwölf Monate, Entscheidung der Agentur für Arbeit.
Fördermittel sind Ermessensleistungen. Ob und in welcher Höhe sie bewilligt werden, entscheidet die Agentur für Arbeit. Wir bereiten die Anträge vor und nennen keine Garantien.
Die Kenntnisprüfung ist schneller, wenn Ihr Fachwissen und Ihr Fachdeutsch sicher sind. Der Anpassungslehrgang ist planbarer, weil er ohne Prüfung endet und Sie dabei Gehalt beziehen. Wir empfehlen nach Defizitbescheid, Sprachstand und Angebot der Schulen in Ihrer Region.
Die praktische Tätigkeit wird vom Arbeitgeber bezahlt. Für den theoretischen Teil fallen Schulgebühren an, die über Bildungsgutschein oder vom Arbeitgeber übernommen werden können. Wir klären das vor dem Start, damit keine Überraschungen entstehen.
Nein. Die Einrichtung muss die im Defizitbescheid genannten Fachgebiete abdecken und eine anleitende Ergotherapeutin oder einen Ergotherapeuten mit Berufserlaubnis haben. Wir vermitteln nur an Einrichtungen, die das erfüllen.
Für die Berufserlaubnis verlangen die Landesbehörden in der Regel Deutsch B2. Für die Einreise zum Anpassungslehrgang akzeptieren viele Stellen B1, wenn der Weg zu B2 belegt ist. Wir prüfen Ihr Niveau im ersten Gespräch und planen den Sprachaufbau mit Ihnen.
Bewerber schreiben uns per WhatsApp, Arbeitgeber nutzen das Anfrageformular. Wir prüfen Defizitbescheid, Schule, Förderung und Zeitplan.