Die meisten ausländischen Ergotherapie-Abschlüsse erhalten einen Defizitbescheid mit einzelnen Fachgebieten. Wir erklären, was darin steht und wie Sie damit Visum, Arbeit und Anerkennung organisieren.
Bescheid vorhanden? Schicken Sie ihn uns per WhatsApp, wir erklären die nächsten Schritte
Der Defizitbescheid (amtlich: Bescheid über wesentliche Unterschiede) ist das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung. Er ist keine Ablehnung, sondern ein Fahrplan: Die Behörde nennt die Fachgebiete, in denen Ihre Ausbildung von der deutschen abweicht, und die Ausgleichsmaßnahme, mit der Sie die Erlaubnis erhalten.
Wir übersetzen den Behördentext in einen konkreten Plan: welche Fächer, wie viele Stunden, welche Schule.
1 WocheKenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang, abhängig von Sprachstand, Fachgebieten und Angebot in der Region.
1 WocheDie Einrichtung muss die genannten Fachgebiete abdecken. Wir stimmen das mit Ihrem Arbeitgeber ab oder vermitteln neu.
2 bis 4 WochenAntrag nach § 16d, beschleunigt über § 81a durch den Arbeitgeber. Einreise mit Arbeitsvertrag.
2 bis 3 MonatePrüfung oder Lehrgang, danach Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
3 bis 12 MonateDer Bescheid selbst verliert nicht nach festen Fristen seine Gültigkeit. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16d ist jedoch auf 18 Monate angelegt und kann auf bis zu 24 Monate verlängert werden. In dieser Zeit sollte der Ausgleich abgeschlossen sein.
Ja, innerhalb eines Monats. Das lohnt sich nur, wenn Unterlagen fehlten oder falsch bewertet wurden, etwa Praktikumsstunden. Meist ist der Ausgleich schneller als ein Widerspruchsverfahren. Wir prüfen das mit Ihnen.
Für das Visum nach § 16d ja: Er belegt, dass das Anerkennungsverfahren läuft und welche Maßnahme nötig ist. Alternativ gibt es seit 2024 die Anerkennungspartnerschaft, bei der Sie mit Arbeitsvertrag einreisen und das Verfahren in Deutschland starten.
Wir lesen den Bescheid mit Ihnen, wählen den passenden Weg und stimmen alles mit Arbeitgeber, Schule und Ausländerbehörde ab.