Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren verkürzt sich der Weg nach Deutschland auf wenige Monate. Wir erklären Fristen, Aufenthaltstitel und Unterlagen und koordinieren das Verfahren mit Ihrem Arbeitgeber.
Standard bei jeder DIH-Vermittlung, Gebühr trägt in der Regel der Arbeitgeber
Nach § 81a Aufenthaltsgesetz kann Ihr künftiger Arbeitgeber das Visumverfahren bei der zentralen Ausländerbehörde seines Bundeslands beschleunigt führen. Die Behörde koordiniert Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und Auslandsvertretung mit festen Fristen. Die Gebühr beträgt 411 Euro und wird in der Regel vom Arbeitgeber getragen.

| Situation | Aufenthaltstitel | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Volle Anerkennung liegt vor | Fachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a) oder akademischer Ausbildung (§ 18b) | Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Arbeitsvertrag, Zustimmung der Bundesagentur |
| Defizitbescheid, Ausgleich in Deutschland | Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d) | Defizitbescheid, Arbeitsvertrag als Ergotherapeut in Anerkennung, Deutsch meist B1 oder B2, Lebensunterhalt gesichert |
| Verfahren noch nicht gestartet, Arbeitgeber steht | Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3) | Mindestens zwei Jahre Ausbildung, Deutsch A2, Vereinbarung mit Arbeitgeber, Antrag auf Anerkennung nach Einreise |
| Deutschkurs vor Berufsstart | Sprachkurs (§ 16f) oder Kombination mit § 16d | Kursplatz, Finanzierung, Ziel Berufsanerkennung |
Die Auswahl des Titels treffen die Ausländerbehörde und die Auslandsvertretung. Wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren das Verfahren mit dem Arbeitgeber; Rechtsberatung erbringen wir nicht.
Reisepass, biometrische Fotos, Lebenslauf, Diplom mit Übersetzung, Deutschzertifikat, Krankenversicherung für die Einreise, Nachweis über Wohnung (oft vom Arbeitgeber), bei Familiennachzug Heirats- und Geburtsurkunden mit Apostille.
Arbeitsvertrag mit Gehalt und Stellenbeschreibung, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur, Antrag nach § 81a mit Vollmacht, bei § 16d eine Beschreibung der Anpassungsmaßnahme.
Defizitbescheid oder Erlaubnis der Anerkennungsstelle, Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese Schritte laufen im § 81a-Verfahren gebündelt.
Ja. Ehepartner und minderjährige Kinder können im Familiennachzug mitreisen, oft im gleichen § 81a-Verfahren. Voraussetzungen sind ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt; für Ehepartner von Fachkräften entfällt der Sprachnachweis in vielen Fällen.
Von vollständigen Unterlagen bis zum Visum rechnen wir mit 2 bis 4 Monaten. Die gesetzlichen Fristen sind kürzer, in der Praxis kommen Übersetzungen, Terminvergabe und Nachforderungen hinzu. Ohne § 81a sind 6 bis 12 Monate keine Seltenheit.
Die Gebühr für das beschleunigte Verfahren beträgt 411 Euro, das Visum selbst 75 Euro. Dazu kommen Übersetzungen, Apostillen und die Reise. Welche Kosten der Arbeitgeber übernimmt, regelt der Arbeitsvertrag; wir sprechen das vor Vertragsabschluss an.
Wir prüfen, welcher Aufenthaltstitel zu Ihrer Situation passt, und starten das § 81a-Verfahren gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber.