Für Ergotherapeuten aus Drittstaaten

Visum für Ergotherapeuten: beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren verkürzt sich der Weg nach Deutschland auf wenige Monate. Wir erklären Fristen, Aufenthaltstitel und Unterlagen und koordinieren das Verfahren mit Ihrem Arbeitgeber.

Standard bei jeder DIH-Vermittlung, Gebühr trägt in der Regel der Arbeitgeber

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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Kürze

Nach § 81a Aufenthaltsgesetz kann Ihr künftiger Arbeitgeber das Visumverfahren bei der zentralen Ausländerbehörde seines Bundeslands beschleunigt führen. Die Behörde koordiniert Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und Auslandsvertretung mit festen Fristen. Die Gebühr beträgt 411 Euro und wird in der Regel vom Arbeitgeber getragen.

  • Anerkennungsstelle entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen
  • Visumtermin bei der Botschaft innerhalb von drei Wochen nach Vorabzustimmung
  • Entscheidung über das Visum innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung
  • Familiennachzug kann im gleichen Verfahren beantragt werden
Ohne § 81a dauern Visumtermine in vielen Ländern (Türkei, Indien, Marokko, Kolumbien) mehrere Monate. Das beschleunigte Verfahren ist deshalb unser Standard für alle Vermittlungen.
Ergotherapeutin mit Reisepass am Flughafen vor der Abreise nach Deutschland

Welches Visum passt zu Ihrer Situation

SituationAufenthaltstitelVoraussetzungen
Volle Anerkennung liegt vorFachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a) oder akademischer Ausbildung (§ 18b)Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Arbeitsvertrag, Zustimmung der Bundesagentur
Defizitbescheid, Ausgleich in DeutschlandAnerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d)Defizitbescheid, Arbeitsvertrag als Ergotherapeut in Anerkennung, Deutsch meist B1 oder B2, Lebensunterhalt gesichert
Verfahren noch nicht gestartet, Arbeitgeber stehtAnerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3)Mindestens zwei Jahre Ausbildung, Deutsch A2, Vereinbarung mit Arbeitgeber, Antrag auf Anerkennung nach Einreise
Deutschkurs vor BerufsstartSprachkurs (§ 16f) oder Kombination mit § 16dKursplatz, Finanzierung, Ziel Berufsanerkennung

Die Auswahl des Titels treffen die Ausländerbehörde und die Auslandsvertretung. Wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren das Verfahren mit dem Arbeitgeber; Rechtsberatung erbringen wir nicht.

Unterlagen für das Visum

Von Ihnen

Reisepass, biometrische Fotos, Lebenslauf, Diplom mit Übersetzung, Deutschzertifikat, Krankenversicherung für die Einreise, Nachweis über Wohnung (oft vom Arbeitgeber), bei Familiennachzug Heirats- und Geburtsurkunden mit Apostille.

Vom Arbeitgeber

Arbeitsvertrag mit Gehalt und Stellenbeschreibung, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur, Antrag nach § 81a mit Vollmacht, bei § 16d eine Beschreibung der Anpassungsmaßnahme.

Von der Behörde

Defizitbescheid oder Erlaubnis der Anerkennungsstelle, Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese Schritte laufen im § 81a-Verfahren gebündelt.

Häufige Fragen

Kann meine Familie mit mir nach Deutschland kommen?

Ja. Ehepartner und minderjährige Kinder können im Familiennachzug mitreisen, oft im gleichen § 81a-Verfahren. Voraussetzungen sind ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt; für Ehepartner von Fachkräften entfällt der Sprachnachweis in vielen Fällen.

Wie lange dauert das Visum mit § 81a wirklich?

Von vollständigen Unterlagen bis zum Visum rechnen wir mit 2 bis 4 Monaten. Die gesetzlichen Fristen sind kürzer, in der Praxis kommen Übersetzungen, Terminvergabe und Nachforderungen hinzu. Ohne § 81a sind 6 bis 12 Monate keine Seltenheit.

Was kostet das Visum?

Die Gebühr für das beschleunigte Verfahren beträgt 411 Euro, das Visum selbst 75 Euro. Dazu kommen Übersetzungen, Apostillen und die Reise. Welche Kosten der Arbeitgeber übernimmt, regelt der Arbeitsvertrag; wir sprechen das vor Vertragsabschluss an.

Visum planen

Wir prüfen, welcher Aufenthaltstitel zu Ihrer Situation passt, und starten das § 81a-Verfahren gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber.